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Ausschluss und Gründe sind dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.
Gegen den Ausschluss kann innerhalb von vier Wochen Beschwerde, die schriftlich zubegründen ist, erhoben werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Über die Beschwerde entscheidet der Vorstand.
Zur Durchführung seiner Aufgaben erhebt der Verein von den Mitgliedern eine Aufnahmegebühr und Beiträge, deren Höhe die Mitgliederversammlung beschließt. Im Beitragssatz ist die Bezugsgebühr für die Verbandszeitung enthalten.
Organe des Vereins sind:
Mit dem Vereinsbeitritt nimmt der Verein folgende persönliche Daten des Mitglieds auf:
*sofern das Mitglied nicht widerspricht
Diese persönlichen Informationen werden vom Verein elektronisch gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Der Verein trägt dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten des Mitglieds durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor Kenntnisnahme durch Dritte geschützt werden.
Ohne ausdrückliche Einwilligung des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben. Beim Austritt aus dem Verein werden die personenbezogenen Daten, soweit sie nicht zur Erfüllung steuerlicher Pflichten des Vereins benötigt werden, gelöscht.
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